Als Folge des Krieges in der Ukraine sind im Verlaufe der letzten Woche die ersten Flüchtlinge im schulpflichtigen Alter auch in den Ostschweizer Kantonen angekommen. Diese erhalten gestützt auf einen Entscheid des Bundesrats den Schutzstatus S, welcher grundsätzlich auf eine Rückkehr ausgerichtet ist.
Die Mitglieder der Erziehungsdirektoren-Konferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost) stehen seit dem vergangenen Wochenende im Austausch und haben sich einen Überblick über die Situation in den Kantonen und die bereits angedachten oder realisierten Massnahmen zur Aufnahme und Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen verschafft. Noch befindet sich keine grosse Zahl Kinder und Jugendliche in der Ostschweiz, aber die Situation kann sich rasch ändern.
Die Kantone sind bereit, die ankommenden Kinder und Jugendlichen in Absprache mit den Eltern rasch in die Volksschule aufzunehmen. Bleiben die Kinder und Jugendlichen mehr als nur ein paar Wochen in der Schweiz, so verlangt die Bundesverfassung eine obligatorische Beschulung. Dazu dienen Aufnahme- und Integrationsklassen oder das Zusatzangebot Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in den Regelklassen. Die Kantone stellen sich bei der Bewältigung dieser Situation die nun entstehenden Konzepte und Leitfäden zur Verfügung.
Die Mitglieder der EDK-Ost werden die Situation laufend beurteilen und bei Bedarf Absprachen treffen, dies auch unter Berücksichtigung allfälliger Entscheide oder Empfehlungen auf Ebene der Schweizeri-schen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).