Mitglieder

Gestützt auf Art. 6 des Konkordats über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 (Schulkonkordat) schliessen sich die Kantone zu vier Regionalkonferenzen zusammen (Westschweiz und Tessin, Nordwestschweiz, Zentralschweiz, Ostschweiz). Über den Beitritt zu einer Regionalkonferenz entscheidet jeder Kanton selbst.

Gemäss Schulkonkordat beraten die Regionalkonferenzen die Geschäfte der Plenarkonferenz (EDK) vor. Daneben befassen sie sich mit regionalen Koordinationsgeschäften des Bildungsbereichs.

Bereits vor dem Abschluss des Schulkonkordates haben sich die Erziehungsdirektoren der Ostschweizer Kantone am 23. März 1966 zur ersten Sitzung der "Konferenz der Erziehungsdirektionen der Ostschweiz" getroffen.

Heute gehören der Erziehungsdirektoren-Konferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost) an: